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Jonathan

Mittwoch, 10. März 2010

Wirtschaftliche Integration [EU]

Den Anfang macht die EWG (Europäische Wirtschaft Gemeinschaft), die es als Ziel hatte sich mit Wirtschaftlichen Interessen der Länder auseinanderzusetzen.
Jedoch wurden die Aufgaben auf alle Politikfelder erweitert.
Das Vorgehen sollte vor allem durch das Subsidiaritätsprinzip bestimmt sein.

Nun war es 1993 so, dass in Maastricht ein Vertrag unterzeichnet wurde, der aus der EG (Europäische Gemeinschaft), die Europäische Union machte.
Es wurden Beschlüsse getroffen, wie Länder miteinander interagieren, bzw. welche Rechte und Pflichten sie haben.
Man beschloss die EU zu einem freien Handelsraum zu machen, ohne Zölle.
Importe wurde gleichmäßig besteuert.
Zudem wollte man eine einheitliche Währung.

Es gab Kriterien, die ein Land erfüllen musste, die Konvergenzkriterien.
Diese bestanden aus der "einheitlichen Währung", einer "Preisniveaustabilität von 1,5%", einer "gemeinsamen Zinspolitik von 2%" und einer maximalen "Staatsverschuldung von 3%"

Was waren die Beweggründe?
Man erhoffte sich vor allem ein Wirtschaftswachstum, auch bedingt durch die Arbeitsteilung in den Ländern.
Man wollte einen freien Handelsraum, ohne tarifäre Handelshemmnisse.
Weiterhin eine einheitliche Währung und damit die Erleichterung des Handelns, durch einheitliche Kriterien.

Probleme hierbei sind und waren, eine Art Europäisierung.
Länder verlieren an Souveränität, ihre nationalstaatlichen Interessen, sind häufig Zweitrangig,
aufgrund der Veränderung der Struktur (Kern Vs. Peripherie)

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