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Jonathan

Dienstag, 2. März 2010

Tarifautonomie & Lohnpolitik

Als Tarifautonomie wird das geschützte Recht bezeichnet, das Arbeitsverträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei ausgehandelt werden (z.B. durch Gewerkschaften), ohne dass der Staat sich einmischt.

Zur Tarifautonomie selbst gehören auch Recht wie das Streikrecht oder das Aussperrungsrecht.

Jedoch übt der Staat passiven Einfluss aus, da er Bestimmungen wie,
Arbeitsrecht, Arbeitsbedingungen festlegt.



Als Lohnpolitik wird das Aushandeln von Lohn und Gehalt und/oder sonstigen Arbeitsbedingungen bezeichnet, die durch die Tarifpartner festgelegt werden.
Dies geschieht z.B. durch Arbeitnehmerverbände oder Gewerkschaften.

Wichtig sind die allgemeinen Auswirkungen, welche Löhne und Gehälter auf den Arbeitsmarkt haben.
Im Zuge der produktivitätsorientierten Wirtschaftspolitik, sollten Löhne nur insoweit erhöht werden, wie die Arbeitsproduktivität steigt,
da so die Lohnquote konstant bleibt.

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